Terminabsagen und Ausfallhonorar

In unserer Kleintierpraxis erfolgt ein Großteil der Behandlungen nach vorheriger Terminvereinbarung. Mit der Vereinbarung eines Termins kommt ein verbindliches Behandlungsverhältnis zustande, für das ein konkreter Zeitrahmen sowie personelle und organisatorische Ressourcen reserviert werden.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage mindestens 1 Stunde vor dem vereinbarten Termin.

Bei nicht wahrgenommenen oder verspätet abgesagten Terminen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen:

  • 15 € für reguläre Behandlungstermine

  • 30 € für Operationstermine

jeweils zzgl. 19% MwSt.

Die Berechnung des Ausfallhonorars erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 615 BGB (Annahmeverzug), und stellt keinen Behandlungsbetrag, sondern einen pauschalen Ersatz für den entstandenen Aufwand dar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung einer fairen und planbaren Terminvergabe.