Katzenschutz

in Schleswig-Holstein

Ab dem 1. Juli 2026 gilt die neue Katzenschutzverordnung.

Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang ermöglicht, muss sie innerhalb der 6-monatigen Übergangsfrist:

✔ kastrieren

✔ per Mikrochip kennzeichnen

✔ in einem Haustierregister registrieren (z.B. Tasso, Findefix, …)

Nicht gekennzeichnete Freigänger können behördlich erfasst und auf kosten der Haltungsperson kastriert, registriert und gekennzeichnet werden.

Nicht gekennzeichnete Freigänger können behördlich erfasst und auf kosten der Haltungsperson kastriert, registriert und gekennzeichnet werden.